Stellen sie sich vor plötzlich sind sie nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, ihre Wünsche zu äußern.
Das kann schnell zur Realität werden, bei z.B. bei einem Schlaganfall, schwere Schädel-Hirnverletzung oder im Rahmen eines Herz-Kreislauf-stillstandes.
Hierfür kann eine Vorsorgevollmacht eingerichtet werden, um seinen Willen Kund zu tun und so den Angehörigen, Ärzten, Pflegepersonen die anstehenden Entscheidungen leichter zu machen.
Wer denkt, dass der Ehepartner oder die Kinder die Entscheidungen vollumfänglich treffen können irrt! Eine Ausnahme gibt es allerdings seit 2023 in dem Ehepartner für max. 6 Monate in Gesundheitsfragen vertreten können.
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten zur Vorsorge:
Die Vorsorgevollmacht: hierbei wird einer Person die schriftliche Vollmacht erteilt die anstehenden Entscheidungen in ihrem Sinne zu treffen.
Die Betreuungsverfügung: hier legen sie schriftlich fest welche Person (Personen) welche Interessen als Betreuende vertreten soll(en), diese Form muss amtlich bestätigt sein (Notar).
Da diese Regelungen oft zu undurchsichtig sind, wird Frau Maritta Eckert – Geiß vom Caritas Zentrum in Heppenheim, zu diesem Thema beim DRK Lorsch am Donnerstag, dem 08.August ab 18.00 Uhr in der DRK Unterkunft, In der Dieterswiese 4 referieren.
Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, Anmeldung unter Tel.: 0173-3135952